Qualitätscharta Fachreferat „Hautschutz“


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Die Mitgliedsfirmen des BVH-Fachreferates Hautschutz zeichnen sich durch Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit aus und bekennen sich zu folgender Qualitätscharta:

1. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz bieten Systeme, welche den vorbeugenden Hautschutz, die Hautreinigung und die Hautpflege sowie die fachkompetente Beratung auf diesen Gebieten einschließlich der Erstellung von Hautschutzplänen sowie Schulungsmaßnahmen umfassen.

2. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz können Fachleuten und Verbrauchern Informationsmaterial/Dokumentation zur problemorientierten Auswahl und anwendungsgerechten Benutzung aller Produkte zur Verfügung stellen.

3. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz bekennen sich zu einer kritischen Kontrolle der ausgelobten Eigenschaften ihrer Produkte.

4. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz erfüllen bei der Herstellung ihrer Produkte die geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz mit der damit verbundenen Kosmetik VO.

5. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz verfügen über etablierte Qualitätssicherungs-Systeme, welche den Verbrauchern sichere und wirksame Produkte gewährleisten.

6. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz berücksichtigen bei der Gestaltung ihrer Produkte die aktuellen, gesicherten Erkenntnisse der Forschung.
7. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz wenden auch eigene Leistungen für Forschung und Entwicklung auf.

8. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz empfehlen die offene Deklaration der Inhaltsstoffe gemäß der internationalen Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe (INCI).

9. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz suchen die Zusammenarbeit mit den Arbeitsmedizinern, Sicherheitsfachkräften, Berufsgenossenschaften und anderen Verbänden zur Unterstützung der Informations- und Aufklärungsarbeit.

10. Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz fördern Projekte,
- die im Interesse der Verbraucher zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen,
- der Aufklärung und Verbreitung sachlicher Informationen dienen
- sowie die Umsetzung realer Hautschutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen umfassen.

gez.: Vorstand + Fachbereichsleiter + Mitglieder des Fachbereiches