Qualitätscharta Fachbereich Schutzhandschuhe


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Die Mitglieder des Bundesverbandes Handschutz e.V. (BVH), Fach-
bereich Schutzhandschuhe haben sich mit ihrer Satzung verpflichtet,
die nachstehende Qualitätscharta anzuerkennen und einzuhalten.

1. Die Produkte der Mitgliedsfirmen des BVH erfüllen die geltenden Gesetze und Verordnungen (z.B. RL89/686 EWG, EN-Normen, GSG, UVV) und werden entsprechend CE-gekennzeichnet.

2. Um dieses Ziel zu erreichen, ergreifen die Mitglieder geeignete Maßnahmen wie Baumusterprüfungen, Qualitätsprüfung und -sicherung.

3. Durch ihre Erfahrung sind die Mitglieder in der Lage, in ihren Produkten Schutzwirkung, Ergonomie, Trageverhalten und Wirtschaftlichkeit zu optimieren.

4. Eigene Leistungen im Bereich Forschung und Entwicklung dienen dazu, ihre Produkte ständig den Erfordernissen des Marktes anzupassen.

5. Bei der Weiterentwicklung der Produkte wenden die Mitglieder auch die gesicherten Erkenntnisse externer Forschung an.

6. Mit ihrer Fachkompetenz bieten sie den Anwendern ihre Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Schutzhandschuhs an, z.B. durch Erstellen einer Risiko-Gefahren-Analyse, eines Lastenheftes etc.

7. Die Mitglieder sind in der Lage, Anwendern und anderen interessierten Fachkreisen Informationsmaterial zur problemorientierten Auswahl und anwendungsgerechten Benutzung ihrer Produkte zur Verfügung zu stellen.

8. Die Mitglieder verpflichten sich, ihre Produkte im Markt fachlich, sachlich und korrekt darzustellen, anzubieten und zu vermarkten.

9. Die Mitgliedsbetriebe suchen die Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern, Sicherheitsfachkräften, Verbänden und Organisationen zur Unterstützung der Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet des Handschutzes.

10. Die Mitglieder führen Projekte, die
- im Interesse der Verbraucher zu neuen Erkenntnissen führen,
- der Aufklärung und Verbreitung sachlicher Informationen dienen,
- sowie die Umsetzung praktischer Handschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz beinhalten.

gez.: Vorstand + Fachbereichsleiter + Mitglieder des Fachbereiches